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LG Hamburg 6. Zivilkammer, Urteil vom 28.02.2020, 306 O 329/19
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 14.06.2021 21:40 - DJZ 21-165, 103
Die Parteien streiten mit Klage und Widerklage um wechselseitige Ansprüche im Zusammenhang mit der klägerseitigen Vermittlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung an den Beklagten. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Finanz- und Assekuranzvermittlungsgesellschaf t, die als Versicherungsvertreter über die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach § 34d Absatz 1 GewO verfügt.
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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE210009607#focuspoint
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