Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. März 2017: Schlam­perei in der Bun­des­an­walt­schaft / Abschie­bung von Gefähr­dern / Flüsse als Rechts­per­sonen

27.03.2017

Generalbundesanwalt Frank musste zum Rapport ins Justizministerium. Außerdem in der Presseschau: Bundesverwaltungsgericht legt Begründung zum 58a-Urteil vor und Flüsse in Indien und Neuseeland haben künftig eigene Rechte.

Thema des Tages

GBA – türkische Spionage: Generalbundesanwalt Peter Frank musste sich in der vergangenen Woche im Bundesjustizministerium wegen einer möglichen Schlamperei seiner Behörde rechtfertigen, berichtet spiegel.de. Zwei Mails und ein Fax des Grünen-MdB Volker Beck waren in der Bundesanwaltschaft verloren gegangen bzw. gelöscht worden. Beck hatte darin auf den Deutschlandbesuch eines Abteilungsleiters aus der türkischen Religionsbehörde Dyanet hingewiesen, der türkische Imame in Deutschland  mutmaßlich zu nachrichtendienstlichen Aktivitäten aufgefordert hatte.. Eine Befragung des Mannes unterblieb deshalb. Laut Bundesanwaltschaft handelte es sich um ein Versehen.

Rechtspolitik

Ausschluss von Parteienfinanzierung: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt, dass in der Bundesregierung diskutiert wird, ob und wie der Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei von der Parteienfinanzierung befristet werden kann. Der Parteirechtler Martin Morlok schlage eine Frist von fünf bis sechs Jahren vor, anschließend könne die Partei zu beweisen versuchen, dass sie nicht mehr verfassungsfeindlich sei.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Strafrichter Ulf Buermeyer beschäftigt sich auf lto.de mit dem Entwurf des Justizministeriums für ein Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Er hält das geplante Bußgeldverfahren für Netzwerke, deren Lösch-Management mangelhaft ist, für zu kompliziert. Das Ministerium übersehe zudem die Gefahr des "Overblockings" von rechtmäßigen Inhalten durch die Netzwerke. Außerdem fehlten Vorschläge zur Verbesserung der Strafverfolgung.

Drohnen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Julian Dust beschreibt auf lto.de die geplante Neuregelung der Drohnennutzung in der Luftverkehrsordnung. Dabei sollen private und gewerbliche Drohnen gleichgestellt werden. Maßstab der Regierung sei die Vermeidung von Risiken für die Rechtsgüter von Dritten. Es werde möglich, mit Drohnensteuerung ohne Sichtkontakt zu experimentieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. März 2017: Schlamperei in der Bundesanwaltschaft / Abschiebung von Gefährdern / Flüsse als Rechtspersonen . In: Legal Tribune Online, 27.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22479/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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