Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. August 2019: Urteil zur Wahl­liste der AfD in Sachsen / Ver­län­ge­rung der Miet­preis­brem­se / Haft­strafen im Fall Lügde gefor­dert

19.08.2019

AfD darf jetzt mit 30-Kandidaten-Liste zur sächsischen Landtagswahl antreten. Außerdem in der Presseschau: Einigung von CDU/CSU/SPD zur sogenannten Mietpreisbremse und die Staatsanwaltschaft hat im Fall Lügde lange Haftstrafen gefordert.

Thema des Tages

VerfGH Sachsen zur Wahlliste der AfD: Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen festgestellt, dass die AfD bei der bevorstehenden Landtagswahl mit 30 Listenkandidaten antreten kann. Demzufolge war die Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli, nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste zuzulassen, in Teilen rechtswidrig. Die Leipziger Richter bestätigten damit ihre frühere Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Über das Verfahren und die Entscheidung berichten die Mo-FAZ (Kim Björn Becker), lto.de, Sa-SZ (Ulrike Nimz) und die Sa-Welt (Matthias Kamann).

taz.de (Christian Rath) analysiert die Entscheidung und widmet sich dabei der Besonderheit, dass sie bereits vor der Wahl getroffen wurde. Das Gericht habe die Klagen ausnahmsweise vor der Wahl zugelassen, weil es einen qualifizierten Rechtsfehler feststellen konnte und anderenfalls eine landesweite Wiederholung der Wahl gedroht hätte. Rath hält diesen Maßstab für sinnvoll und geht davon aus, dass ihn auch andere Verfassungsgerichte übernehmen werden.

Für Reinhard Müller (Mo-FAZ) zeigt die Entscheidung, dass die Demokratie und der Rechtsstaat funktionierten. Allerdings sollte der Rechtsschutz im Wahlverfahren generell überdacht werden. Er müsse effektiv und zeitnah erfolgen, so Müller.

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Die Koalition im Bund hat sich, wie die Mo-Welt (Michael Fabricius) meldet, auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse bis 2025 geeinigt. Vermieter sollen außerdem zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate zurückerstatten müssen. Neben der Verlängerung von Beschränkungen der Mieterhöhung trafen die Koalitionäre weitere Beschlüsse zum Wohnungsmarkt, heißt es im Artikel. So soll der Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln, in denen die ortsübliche Vergleichsmiete festgelegt wird, von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Außerdem soll es für Immobilienkäufe eine bundeseinheitliche Regelung geben, nach der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision hälftig teilen.

Verbraucherverträge: In der vergangenen Woche hat Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, angekündigt, die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios oder Zeitungsabos auf ein Jahr begrenzen zu wollen. Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) hat erste Reaktionen auf den Vorschlag zusammengefasst. So hat der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak bereits seine Ablehnung eines generellen Verbots zweijähriger Vertragslaufzeiten angekündigt und Unternehmen warnen vor Teuerungen für die Kunden. Diese Sorge teilt Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband nicht. "Die Erfahrungen in Dänemark und Belgien sind andere", wird der Verbraucherschützer in der FAZ zitiert.

Umsetzung Aktionärsrichtlinie: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard stellt Rechtsprofessor Andreas Engert die Umsetzung der Aktionärsrichtlinie, die im September im Rechtsausschuss beraten wird, vor. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ab welchem Schwellenwert Geschäfte mit nahestehenden Personen ("Related Party Transactions") dem Aufsichtsrat vorgelegt und vorab veröffentlicht werden müssen. Von den Schwellenwerten hänge ab, so Engert, ob die Minderheitsaktionäre besser als bisher gegen Vermögensverlagerungen geschützt werden.

Justiz

BGH zur Syndikuseigenschaft: lto.de meldet, dass der Bundesgerichtshof dem Geschäftsführer einer Schule die Syndikuseigenschaft abgesprochen hat. Wer als Geschäftsführer ein Unternehmen leite und dabei auch organisatorische, personalwirtschaftliche und sonstige administrative Aufgaben wahrnehme, könne nicht als Syndikusanwalt zugelassen werden, wenn er nicht darlegen könne, dass seine Arbeit durch anwaltliche Aufgaben geprägt sei.

OVG Lüneburg – Pflegekammern: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg wird in dieser Woche darüber entscheiden, ob es verfassungswidrig ist, dass Pflegekräfte in Niedersachsen gezwungen sind, Mitglied der Pflegekammer zu werden. Eine Krankenschwester, die als stellvertretende Pflegedienstleiterin arbeitet, hatte bereits im Juni 2017 dagegen geklagt, berichtet die Sa-taz (Andrea Maestro).

DGH beim OLG Stuttgart zu Schulte-Kellinghaus: Auch lto.de (Annelie Kaufmann) und FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) berichten jetzt über die Entscheidung des Dienstgerichtshofes für Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart im Fall Schulte-Kellinghaus. Der Richter war durch die frühere OLG-Präsidentin Christine Hügel wegen seiner zu geringen Erledigungszahlen gerügt worden und hatte sich dagegen gerichtlich zur Wehr gesetzt, weil damit in seine richterliche Unabhängigkeit eingegriffen werde. Der DGH hat die Berufung gegen die ursprüngliche Entscheidung des Dienstgerichts nun, nachdem die Sache zwischenzeitlich dem BGH vorgelegen hatte, erneut zurückgewiesen. Die Gerichtspräsidentin dürfe dem Richter grundsätzlich eine quantitativ unzureichende Arbeitsleistung vorhalten. Es sei eine legitime Aufgabe der Dienstaufsicht, einer Verlängerung der Prozesse durch geringe Erledigungsleistungen entgegenzuwirken.

BFH zur Stellung von Rentenberatern: Wie lto.de meldet, hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass Rentenberater nicht freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind. Rentenberater übten weder einen dem Beruf des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ähnlichen Beruf aus noch erzielten sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, so das Gericht.

BFH zu Fahrschulen und Umsatzsteuer: Laut lto.de haben Fahrschulen, anders als Universitäten oder andere Hochschulen, kein Recht, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Nach dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil handelt es sich um sogenannten spezialisierten Unterricht, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen.

OLG Koblenz zum Vergütungsanspruch eines Maklers: Dass ein Makler seinen Vergütungsanspruch verlieren kann, wenn er seinen Kunden nicht richtig über die Zahl der Miteigentümer informiert, obwohl dies für den Interessenten kaufentscheidend war, hat laut lto.de das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt.

LG Detmold – Lügde: Im Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte Haftstrafen von 14 Jahren beziehungsweise zwölf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Es berichten u.a. spiegel.de, Sa-taz (Simone Schmollack) und die Sa-SZ.

VG Berlin zu Mädchen im Knabenchor: Mit der Frage, ob ein Mädchen auch in einem Knabenchor singen darf, hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin zu befassen und sie verneint. Die Kunstfreiheit und das Recht des Chores, sich seine Sänger selbst aussuchen zu dürfen, gingen vor, so das Gericht. Das beinhalte auch, die Ausrichtung und das Klangbild eines Chores – hier als Knabenchorklang – zu bestimmen. Über die Entscheidung und die Begründung schreiben lto.de, Sa-SZ (Verena Mayer) und die Sa-FAZ (Markus Wehner).

Rabea Weihser (zeit.de) stimmt den Richtern grundsätzlich zu. Allerdings sollte im konkreten Fall der staatliche Träger des Staats- und Domchores, die Berliner Universität der Künste, dazu verpflichtet werden, ihre "Mädchenmannschaften" ebenso gut zu trainieren und ihnen ebenso viele Auftritte zu verschaffen wie den Jungen.

Voraussetzung für Richterdienst: Der Richter am Landgericht Ulrich Subatzus hat auf schwurgericht.info die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren für den Richterdienst zusammengestellt. Die Einstellungsvoraussetzungen seien derzeit günstig, so Subatzus. In vielen Bundesländern könnten Bewerber bereits ab 8 Punkten im zweiten Staatsexamen mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch rechnen.

Recht in der Welt

Polen – Rechtsstaat: Mit der Frage, was nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Polen in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit des Landes geschehen könnte, befasst sich Rechtsprofessor Wojciech Sadurski im Gespräch mit verfassungsblog.de (Evin Dalkilic, Maximilian Steinbeis). Für den Fall, dass bei den Parlamentswahlen erneut die PiS-Partei gewinnen sollte, sieht Sadurski die Zukunft düster: Dann würde die Stelle des Ombudsmannes mit einem der ihren besetzt, die Übernahme der Gerichte fortgesetzt und vor allem würden die privaten Medien durch entsprechende Besitzregelungen gleichgeschaltet werden. Dies wäre das Ende einer Demokratie.

Schweiz – Richterwahl: Die Sa-SZ (Isabell Pfaff) erläutert, worum es in der aktuellen Initiative, die den Einfluss der Politik in der Justiz zurückdrängen will, geht. Der Unternehmer Adrian Gasser will mit einer Abstimmung erreichen, dass künftig eine Fachkommission und anschießend das Los darüber entscheiden, wer Bundesrichter wird und nicht mehr, wie bisher, die Parteien.

Indien – Aufhebung des Sonderstatus für Kaschmir: Was die Aufhebung von Artikel 370 der indischen Verfassung bedeutet und welche Folgen die damit erfolgte Statusänderung von Kaschmir haben wird, erläutert der indische Jurastudent Zaid Deva auf verfassungsblog.de.

Juristische Ausbildung

Historische Aspekte in der Juristenausbildung: Warum es nicht sinnvoll ist, die diskutierte Erweiterung des Examensstoffes um das Justizunrecht im 20. Jahrhundert auf den NS-Staat und die SED-Diktatur zu beschränken, erläutert Martin Rath auf lto.de anhand des Falles eines schlesischen Lehrers, mit dem sich zuerst die Disziplinarkammer Breslau und der Dienststrafsenat des Reichsverwaltungsgerichts Berlin und nach dem Krieg noch einmal der Bundesdisziplinarhof befasst hatten.

Sonstiges

Diesel-Klagen und Prozessfinanzierer: Der Spiegel (Martin Hesse) widmet sich in einem ausführlichen Artikel den Prozessfinanzierern und ihrem Geschäft mit Verbraucherklagen, zum Beispiel gegen VW. Vorgestellt wird das von Rechtsanwalt Christopher Rother, der 2016 für die US-Kanzlei Hausfeld ein Büro in Berlin eröffnet hatte, um auch in Deutschland Massenklagen zu ermöglichen, gegründete Prozessfinanzierungsunternehmen Profin. Das Besondere an Rothers Modell sei, dass hinter ihm angelsächsische Großinvestoren stünden – Pensionsfonds, Versicherungen, vermögende Privatleute –, die ihr Geld in einen steueroptimal in Irland aufgesetzten Fonds anlegten, von wo Profin die Mittel abrufe.

Missbrauch von Polizeidatenbanken: Das Problem, dass Polizeidatenbanken nicht immer nur im Interesse der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung genutzt werden, beleuchtet der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian J. Golla auf lto.de. Er fordert entsprechende qualitative und quantitative Untersuchungen, auf deren Grundlage sich dann besser und genauer beurteilen lasse, mit welchen rechtlichen und sonstigen Mitteln die Risiken in den Griff zu bekommen seien.

"Elektronische Fußfessel": Über die Münchener Erfahrungen mit dem Einsatz der sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung für entlassene Strafgefangene und seit der entsprechenden Änderung im Polizeigesetz auch für Gefährder berichtet die Sa-SZ (Susi Wimmer) im München-Teil.

Pferderecht: lto.de (Maximilian Amos) hat die Pferderechtlerin Dagmar Stralendorff-Grüttemeier unter anderem dazu befragt, worüber sich Pferdehalter vor Gericht streiten. Häufig gehe es um Sachmängelhaftung, um Schadensersatzrecht oder aber auch um Werkvertragsrecht im Zusammenhang mit Pferden. Die Materie sei in der Praxis deshalb so komplex, erläutert Stralendorff-Grüttemeier, weil der Umgang mit Pferden einerseits eine hoch emotionale Angelegenheit, ihre Haltung aber rechtlich und tatsächlich extrem anspruchsvoll sei.

Tatort "Tatort": Ein Team von Studierenden aus Dortmund und Bochum – angehende Journalisten und Juristen – haben unter Anleitung des Medienrechtlers Tobias Gostomzyk von der Technischen Universität Dortmund mehr als 130 Stunden des ARD-Tatorts gesichtet und pro Folge durchschnittlich drei Rechtsverstöße der TV-Kommissare festgestellt. Die Tatort-Ermittler verstießen vor allem gegen das Verfahrensrecht, berichtet zeit.de (Andrea Böhnke) zum Projekt.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. August 2019: Urteil zur Wahlliste der AfD in Sachsen / Verlängerung der Mietpreisbremse / Haftstrafen im Fall Lügde gefordert . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37105/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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