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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die durch das Gesetz selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.

-> selbstständige Träger öffentlicher Verwaltung, die auf einem staatlichen Hoheitsakt beruhen
-> Existenz ergibt sich aus dem Gesetz
-> besitzt eigene Rechts- und Parteifähigkeit
-> ist von ihren Mitgliedern und deren Bestand bzw. Wechsel losgelöst

Beispiel:
1. Anstalt
2. Körperschaft
3. Stiftung

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