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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen

Körperschaften

Körperschafen sind organisierte Zusammenschlüsse einer Mehrzahl von Personen, die einen bestimmten öffentlichen Zweck vorfolgen, wobei die Mitlieder Einfluss auf die Willensbildung haben.

Sie definieren sich durch ihre Mitglieder.

 

Bsp:

· Gebietskörperschaften (Gemeinde, Kreis)

· Personen- oder Vereinskörperschaften (Berufskammern)

· Verbandskörperschaften (Mitglieder sind nur jur. Personen)

· Realkörperschaften (IHK, Waldgenossenschaften)

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