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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen

Stiftung

Ein öffentlich-rechtlicher, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Vermögensbestand, der von Stifter einem bestimmten Zweck gewidmet worden ist.

* § 80 BGB

* Spielt in der Klausur eher eine untergeordnete Rolle

* Besitzt einen gemeinnütziger Zweck in Abgrenzung zur privatrechtlichen Stiftung.

 

Bsp:

· Stiftung Preußischer Kulutrbesitz

· Mutter & Kind

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