Verhältnismäßigkeit (VHMK): 3 - Erforderlichkeit
Das Mittel ist erforderlich, sofern kein milderes Mittel ersichtlich ist, das gleich geeignet erscheint, den verfolgten Zweck erreichen zu können.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen
Das Mittel ist erforderlich, sofern kein milderes Mittel ersichtlich ist, das gleich geeignet erscheint, den verfolgten Zweck erreichen zu können.
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