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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

Verwaltungsakt - Offensichtlichkeit des Fehlers eines VA

Offensichtlichkeit des Fehlers eines VA liegt nur dann vor, wenn ein juristischer ungebildeter Durchschnittsbeobachter den besonderes schweren Fehler des VA auf den ersten Blick erkennen kann.
-> Die Fehlerhaftigkeit muss dem VA "auf die Stirn geschrieben stehen".

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Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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