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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen

Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG - Vereinigung

Zusammenschlüsse, zu denen sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben.

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