Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Schemata

Verfassungsbeschwerde (VB) - Begründetheit (Gleichheitsgrundrecht)

Beachte:

Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird und diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist

 

I. Ungleichbehandlung

wesentlich Gleiches wird ungleich oder wesentlich Ungleiches wird gleichbehandelt

=> Bildung von Vergleichsgruppen, die einem gemeinsamen Oberbegriff unterfallen

 

II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

Die Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, sofern für sie ein sachlicher Grund besteht.

1. Verfassungsmäßigkeit des formellen Gesetzes

a) Formelle Verfassungsmäßigkeit

b) Materielle Verfassungsmäßigkeit: Insb. VHMK-Prinzip

2. Ggf. VMK des materiellen Gesetzes

3. Ggf. VMK des Einzelaktes

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Britz Grundrechte SS 2004 Gießen
  • Link Britz Grundrechte WS0607 Gießen
  • Link Marauhn Grundrechte WS0809 Whd. I Gießen
  • Link Marauhn Grundrechte WS0809 Gießen
  • Link Grundrechte Probeklausur II WS 0405 Marauhn

Empfohlene Literatur