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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Schemata

Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 687 II, 681 S. 2, 667 BGB - angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag

I. Führung eines fremden Geschäfts

II. Eigengeschäftsführungswille des Geschäftsführers

III. positive Kenntnis der fehlenden eigenen Berechtigung

 

Rechtsfolge: Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten

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