Grundstückserwerb, § 873 BGB - Erwerb durch Einigung und Eintragung
I. Dingliche Einigung in Sache von § 873 BGB
II. Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch
III. Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung
IV. Dingliche Berechtigung des Veräußerers
    Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Schemata
I. Dingliche Einigung in Sache von § 873 BGB
II. Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch
III. Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung
IV. Dingliche Berechtigung des Veräußerers
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
     Sachenrecht skript
     Insichgeschäft
     Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen WS 1213
     Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen SS07Empfohlene Literatur