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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Schemata

Rechtfertigungsgründe - generelles Prüfungsschema

I. Objektive Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes

1. "Lage" (z.B. Notwehrlage)

= "Ob" eine Rechtfertigungssituation vorliegt

Beachte die Prüfungsperspektive des jeweiligen Rechtfertigungsgrundes: "ex ante" oder "ex post"

 

2. "Handlung" (z.B. Notwehrhandlung)

= "Wie" der Rechtfertigungshandlung, d.h. welche Regeln der Täter im Rahmen des einschlägigen Rechtfertigungsgrundes beachten muss und die rechtlichen Grenzen seiner Handlung.

 

II. Subjektive Voraussetzungen des Rechtfertigunggrundes

h.M.: bei Vorsatzdelikten notwendig, da das Handlungsunrecht der Tat kompensiert werden soll. Dies wird durch den Wortlaut z.B. von § 34 StGB bestätigt (handeln, "um die Gefahr abzuwenden").

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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