Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Schemata

Verpflichtungsklage, §§ 42 I, 113 V 1 VwGO

A. Zulässigkeit der Klage:

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

 

II. Stathafte Klageart: §§ 88, 42 I 2. Fall VwGO

-> VSS: Vorliegen eines VA i.S.d. § 35 VwVfG, dessen Erlas vom Kläger begehrt wird.

 

III. Klagebefugnis: § 42 II VwGO:

Möglichkei der Verletzung des Klägers in subj.-öffentlichen Rechten, d.h. Möglichkeit eines Anspruchs, weil der Kläger ein Handeln der Verwaltung begehrt.

 

IV. Erfolgloses Vorverfahren: §§ 68 ff. VwGO

 

V. Klagegegner: § 78 I Nr.1 VwGO

 

VI. Klagefrist: § 74 VwGO

 

VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit: §§ 61, 62 VwGO

 

B. Begründetheit der Klage: § 113 V 1 VwGO

 

Beachte allgemein:

Es gibt einen Rechtmäßigkeits- oder Anspruchsaufbau. I.d.R. wird der Anspruchsaufbau. Der Rechtmäßigkeitsaufbau wird nur gewählt, wenn ein Fehler vorliegt, der im Anspruchsaufbau nicht berücksichtigt werden kann, z.B. unzuständige Behörde entscheidet über den Erlass des VA.

 

Die Klage ist begründet, soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig, der Kläger dadurch in seinen Rechtsen verletzt und die Sache spruchreif ist, § 113 V VwGO. Dies ist der Fall, soweit der Kläger den behaupteten Anspruch hat.

 

Anspruchsaufbau:

 

I. Anspruchsgrundlage

 

II. Anspruchsvoraussetzungen

1. Formelle Anspruchsvoraussetzungen

a) Zuständigkeit

b) Verfahren: Grds. unproblematisch, § 28 I VwVfG (-), da kein belastender VA im Raum steht.

c) Form: Grds. unproblematisch.

2. Materielle Anspruchsvoraussetzungen

a) Tatbestandsvoraussetzungen

der AGL

b) Rechtsfolge

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Keine passenden Einträge gefunden.

Empfohlene Literatur