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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Schemata

Vormerkung, §§ 883 ff. BGB - Zweiterwerb vom Nichtberechtigten

I. Analoge Anwendbarkeit des § 893 Fall 2 BGB

1. Planwidrige Regelungslücke

* Lücke: Vormerkung ist kein Recht. Damals (19.Jhd) war es nicht so relevant

2. vergleichbare Interessenlage

Übertragung der Vormerkung hat verfügungsähnliche Wirkung, § 883 II, III BGB

 

II. Rechtsgeschäft i.S.e. Verkehrsgeschäfts

Rechtsgeschäft = § 398 BGB i.V.m. § 401 I BGB analog durch einen Nichtberechtigten

(P): Übergang Vormerkung erfolgt durch Gesetz, nicht durch Rechtsgeschäft.
Rechtsgeschäft ist daher die Forderungsabtretung gem. § 398 BGB da der Forderungsübergang stets die Folge ist.

 

III. Rechtsschein der Berechtigung bzw. Legitimation des Verfügenden, § 891 BGB analog

 

IV. keine widersprechenden Eintragungen

 

V. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs

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