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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme

Prüfungsnorm für den "faktischen Vollzug"

(P) Was ist die Prüfungsnorm für den "faktischen Vollzug"?

  h.M. a.A.
Inhalt § 80 V 1 VwGO analog ist zu prüfen. § 123 I VwGO ist zu prüfen.
Argumente Ansonsten hat die Behörde die Möglichkeit den Bürger durch Missachtung der aufschiebenden Wirkung in das für ihn ungünstigere Verfahren des § 123 I VwGO zu zwingen. Das Verfahren des § 123 I VwGO ist ungünstiger, da hier eine Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und -grund erforderlich ist. Es besteht keine Anfechtungssituation, sondern eine Feststellungssituation.

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