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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Theorien / Probleme

Täterschaft und Teilnahme (TuT), §§ 22, 23 StGB: Versuch - Rücktritt: Welche Handlung reicht für den Rücktritt aus?

(P) Welche Handlung reicht für den Rücktritt aus?

 

  h.M. a.A.
Inhalt Ausreichend ist das in Gang setzten einer Kausalreihe, die für die Nichtvollendung der Tat zumindest mitursächlich wird. Das zusätzliche Tätigwerden Dritter ist dabei unschädlich. "halbherzige" Bemühungen kommen für einen Rücktritt nicht in Betracht. Nur das bestmöglich Rücktrittsverhalten , das dem Zufall keinen Raum lässt, kann Rücktritt und Straflosigkeit verschaffen.
Kritik   * gegen Wortlaut des § 24 I 1 2. Fall StGB (die Verhinderung reicht aus)

 

* Gründe des Opferschutzes



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