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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Theorien / Probleme

Täterschaft und Teilnahme (TuT), §§ 26, 27 StGB - Umstiftung ist Bestimmen?

(P) "Umstiftung" ist Bestimmen? T war zur Begehung der Tat entschlossen. Es wurde nur Austausch der Tatobjekte bewirkt.

h.M.: Sie differenziert zwischen höchstpersönlichen und anderen Rechtgütern. Bei höchstpersönlichen Rechtsgüterns liegt ein Bestimmen vor, da eine untrennbare Beziehung zwischen dem Verletzungserfolg und der Person des jeweiligen Opfers vorliegt. In anderen Fällen kommt nur psychische Beihilfe in Betracht.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 2 WS 08/09

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