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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Übersichten

Leasing - Arten und Vertragsmerkmale

Vertragsmerkmale

· Zeitlich begrenzte Überlassung der Sache

· LG übergibt das Risiko des zufälligen Untergangs und die Unterhaltspflicht (§ vgl. § 535 ) an LN

 

Vorteile für LN

· Kein Anschaffungskapital, nur Leasingraten

· Steuerliche Vorteile

· Bei Auswechselung des Objekts schnelle Modernisierung (Konditionen etc.) möglich

 

Finanzierungsleasing Operatingleasing
I. Abgrenzung

* Überlassung für festen Zeitraum

* keine ordentliche Kündigung

* Häufig: Kaufoption

I. Abgrenzung

* Überlassung unbestimmte Zeit / kurz

* jederzeit Kündigungsrecht

II. Rechtsnatur

hM: grds. Mietrecht, sofern keine Besonderheiten des Leasings berücksichtigt werden müssen.

II. Rechtsnatur

Mietrecht definitiv anwendbar.

Operatingleasing = Mietrecht mit modernem Namen

III. Widerruf gem. §§ 495, 355 BGB

Unter VSS. § 506 I, II sachlich anwendbar

§§ 492 ff (-),

nicht anwendbar (Rückschluss aus § 506 I, II)

ABER: jederzeit Kündigungsrecht

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