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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme

vorläufiger/einstweiliger Rechtschutz, § 80 V 1 VwGO - Heilung des Formmangels durch Nachreichung der Begründung?

(P) Fraglich ist, ob die Behörde eine unzureichende Begründung dadurch heilen kann, dass sie schriftsätzlich eine ausreichende Begründung im gerichtlichen Verfahren nachreicht.

  Rspr. Lit.
Inhalt Eine Nachholung ist jederzeit möglich. Die Begründung kann nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden.
Argumente Prozessökonomie:

Wird die Nachholung verneint, kann die Behörde den VA aufheben und einen neuen mit ausreichender Begründung erlassen, was möglicherweise zu neuen Streitigkeiten ggf. vor Gericht führt.

 

Systematik:

Eine fehlerfreie Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ohnehin jederzeit möglich, warum sollte dann nicht auch eine Nachholung der richtigen Begründung jederzeit möglich sein?

Entwertung des § 80 III 1 VwGO:

Die andere Ansicht lässt den § 80 III 1 VwGO und damit die von dieser Norm verfolgten Ziele überflüssig werden.




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