Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

Fachaufsicht

Die Fachaufsicht ist demgegenüber einschlägig, wenn die beaufsichtigte Stelle staatliche Aufgaben wahrnimmt, z.B. im POR.
Hier hat die beaufsichtigte Stelle keine eigene Rechtsposition.
Deshalb prüft die Fachaufsichtsbehörde die Rechts- und Zweckmäßigkeit des Handelns der beaufsichtigten Behörde.

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

Empfohlene Literatur