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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht ist einschlägig, wenn der beaufsichtigten Stelle ein Selbstverwaltungsrecht zusteht, z.B. Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde aus Art. 28 II 1 GG.
Kontrolle der Rechtsaufsicht ist auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt.

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Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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