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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

Gewerbebegriff

Ein Gewerbe ist eine auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, nicht gemeinschädliche selbstständige Tätigkeit, die ferner nicht dem Bereich der Urproduktion, der freien Berufe sowie der Verwaltung eigenen Vermögens zuzuordnen ist.

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  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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