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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme

Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, § 40 VwgO - Theorien zum Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit

a) modifizierte Subjektstheorie:

Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn streitentscheidende Normen solche des öffentlichen Rechts sind, d.h. öffentliche Träger werden durch sie berechtigt oder verpflichtet.

 

b) Subordinationstheorie:

Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeiten liegen vor, wenn zwischen dem Kläger und dem Klagegegner ein Über-Unterordnungsverhältnis vorliegt.

 

c) 2 Stufen-Theorie:

1. Stufe regelt das "Ob" des Handelns

2. Stufe regelt das "Wie" des Handelns

 

d) Theorie Kraft Sachzusammenhang:

Eine öffentlich-rechtliche Streitgkeit liegt vor, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit einem eindeutigen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich besteht.


Grund: VA hat größere Sachnähe

 

e) Theorie der Vermutung für öffentlich-rechtliche Leistungsbeziehungen:

Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn eine öffentlich-rechtliche Aufgabe erfüllt wird. Im Zweifel kommt das öffentliche Recht zur Anwendung, d.h. im Zweifel liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.

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