Schuldrecht AT, § 275 BGB - Unmöglichkeit
Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des geschuldeten Erfolgs.
    Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht AT > Definitionen
Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des geschuldeten Erfolgs.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
     Sachenrecht skript
     Insichgeschäft
     Forster Ekkenga Schuldrecht SS 07 Gießen
     Hammen Schuldrecht SS05 Gießen
     Benicke Walker Schuldrecht SS 06 GießenEmpfohlene Literatur