Schuldrecht AT - Preisgefahr
Preisgefahr ist die Gefahr, trotz zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes zur Gegenleistung verpflichtet zu sein.
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Preisgefahr ist die Gefahr, trotz zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes zur Gegenleistung verpflichtet zu sein.
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