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"Wahlweise Verurteilung": BGH hat Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
LTO - Alle News, 28.01.2014 17:06 - DJZ 14-028, 66
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Bleibt nach der Beweisaufnahme offen, ob der Beschuldigte entweder den einen oder den anderen Tatbestand verwirklicht hat, konnte er bisher "wahlweise" veurteilt werden. Die Rechtsfigur der "ungleichartigen Wahlfeststellung" hat schon das Reichsgericht anerkannt. Jetzt aber hat der 2. Strafsenat des BGH Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Handhabe.

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Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-2-str-495-12-wahlfeststellung-verfassungswidrigkeit/
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