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DGH bestätigt Ermahnung: Niederlage für langsam arbeitenden Richter
LTO - Alle News, 20.04.2015 14:08 - DJZ 15-110, 50
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Eine Gerichtspräsidentin darf einen Richter mit geringen Erledigungszahlen auffordern, schneller zu arbeiten. Das entschied der Dienstgerichtshof für Richter in Stuttgart am Freitagabend. Vorhalt und Ermahnung verstießen nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit. Auch einen unzulässigen Erledigungsdruck auf den Richter, der es nur auf ca. 68 Prozent der Durchschnittsquote brachte, habe es nicht gegeben.

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Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-dgh-1-13-langsamer-richter-vorhalt-ermahnung-ruege-begruendet/
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