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EuGH zum Asyl in Flüchtlingskrise: Wer einreisen lässt, ist zuständig
LTO - Alle News, 27.07.2017 10:05 - DJZ 17-207, 410
Wer eine illegale Einreise erlaubt, ist auch für das Asylverfahren zuständig. Menschen in andere Staaten durchzuwinken, weil so viele von ihnen kamen, funktioniert nicht, so der EuGH. Und stellte sich damit gegen die Schlussanträge.
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Quelle:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c490-16-jafari-illegale-einreise-fluechtlingskrise-dublin-iii/?r=rss
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