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SG Stuttgart verneint Anspruch auf Hinterbliebenenrente: Ein halbes Jahr zu früh gestorben
LTO - Alle News, 17.08.2017 14:14 - DJZ 17-229, 135
Zehn Jahre waren sie ein Paar, aber nur ein halbes Jahr verheiratet, denn dann starb der Ehemann an Krebs. Das SG Stuttgart nahm eine Versorgungsehe an und entschied, dass die Witwe keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente habe.
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Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-stuttgart-urteil-s17r225914-kein-anspruch-hinterbliebenenrente-heirat-versorgungsehe/?r=rss
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