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ArbG Braunschweig 8. Kammer, Urteil vom 23.02.2016, 8 Ca 216/15
Niedersachsen - Arbeitsgerichtsbarkeit, 22.08.2017 21:24 - DJZ 17-234, 906
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Die Parteien streiten darüber, ob der teilzeitbeschäftigten Klägerin, die Mitglied der bei der Beklagten gebildeten Mitarbeitervertretung ist, ein Anspruch auf Freizeitausgleich, hilfsweise Vergütung für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit zusteht.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-ag&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE170034805#focuspoint
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