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Urteil: Schmerzensgeld bei mangelhafter Tätowierung
Rechtsindex, 14.10.2017 08:38 - DJZ 17-287, 13
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Eine Frau aus München ließ auf den linken Unterarm einen Schriftzug tätowieren. Der gesamte Schriftzug war jedoch verwaschen und unleserlich und handwerklich in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Die Frau verlangt Schmerzensgeld und Ersatz von Zukunftsschäden.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5983-urteil-schmerzensgeld-bei-mangelhafter-taetowierung
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