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Klare Worte vom EuGH: abgeschobenen Flüchtlingen darf keine unmenschliche Behandlung drohen
Verfassungsblog, 18.02.2017 11:12 - DJZ 17-049, 19
Wenn im Dublin-System ein Flüchtling abgeschoben werden soll, muss sichergestellt sein, dass ihn keine unmenschliche Behandlung erwartet - im Einzelfall, nicht nur im Großen und Ganzen. So sieht man das nicht nur in Straßburg, sondern auch in Luxemburg. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt und damit allen, die eine Absetzbewegung vom EGMR vermutet hatten, eine grundrechtliche Lehrstunde erteilt.
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Quelle:
http://verfassungsblog.de/klare-worte-vom-eugh-abgeschobenen-fluechtlingen-darf-keine-unmenschliche-behandlung-drohen/
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