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LG Hamburg 12. Kammer für Handelssachen, Urteil vom 15.04.2016, 412 HKO 73/15
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 22.02.2017 22:25 - DJZ 17-054, 1
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Die Klägerin klagt als zu 90% führender Transportversicherer der T. Europe GmbH; auch für die M. S. Insurance C. (Europe) Ltd., Niederlassung Deutschland, als Versicherer der verbleibenden 10% des versicherten Risikos. Die Klägerin ist nach ihrem Vortrag in der gemeinsamen Police ermächtigt, Regressforderungen auch für den Mitversicherer in vollem Umfang im eigenen Namen geltend zu machen.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE540802017#focuspoint
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