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Kein Familiennachzug für Kinderehe
juris - Nachrichten, 22.10.2018 09:58 - DJZ 18-295, 27
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Das VG Berlin hat entschieden, dass derjenige, der eine Ehe im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahres eingeht, keinen Anspruch auf Familiennachzug zu seinem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehegatten hat.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA181003150
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