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Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten
juris - BAG Rechtsprechung, 19.08.2019 17:35 - DJZ 19-231, 1
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Die Berechtigung des Betriebsausschusses oder eines nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschusses gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen, ist nicht auf anonymisierte Listen beschränkt.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bag&wt_mc=rss.jr-bag&nid=KARE600057724
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