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Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung
juris - BFH Rechtsprechung, 07.11.2019 18:30 - DJZ 19-311, 5
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NV: Eine Gehörsverletzung liegt nicht vor, wenn der Vortrag seitens des Gerichts ersichtlich zur Kenntnis und dazu in der angefochtenen Entscheidung auch Stellung genommen wurde (Rn.2) (Rn.3).

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bfh&wt_mc=rss.jr-bfh&nid=STRE201950234
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