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Keine Einbeziehung von Kosten für Löschwasservorhaltung in Wasserversorgungsgebühren
juris - Nachrichten, 21.03.2019 13:53 - DJZ 19-080, 103
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Das OVG Koblenz hat entschieden, dass der Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal (Landkreis Südwestpfalz) die Kosten für die Löschwasservorhaltung nicht in die Ermittlung der Höhe der Wassergebühren einstellen darf.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA190300682
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