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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht > Definitionen

Gefahr

Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der druch die öffentliche Sicherheit geschützten Rechtsgüter eintreten wird.

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