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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Theorien / Probleme

Nebenbestimmungen - Separate Anfechtung von Nebenbstimmungen?

anfängliche Nebenbestimmungen nachträgliche Nebenbestimmungen
str.
Problem: Gegenläufige Interessen
* Wenn Anfechtungsklage = Sofort Verwaltungsakt ohne Belastung
* Wenn Verpflichtungsklage = Behörde kann Ermessen neu ausüben => nicht sofort Verwaltungsakt ohne Belastung

hM:
(+), wenn Verwaltungsakt ohne Nebenbestimmung nicht rechtswidrig ist und ermessensfehlerfrei ist. Ist beides nicht gegeben, dann unbegründet.
Sonst Umdeutung in Verpflichtungsklage (Neuerlass)

Begründung: § 113 I 1 VwGO "soweit" = Teilanfechtbarkeit von Verwaltungsakten
unstr (+)
Behandelt wie nachträgliche Inhaltsbestimmungen

 

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Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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