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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Übersichten

Separate Anfechtung von Inhaltsbestimmungen?

anfängliche Inhaltsbestimmung nachträgliche Inhaltsbestimmung
unstr. (-)
Begründung: Untrennbarer Teil des Verwaltungakt.
Lösung: VK auf Neuerlass eines Verwaltungsakt
unstr. (+)
Begründung: Nichts anderes als eine Teilaufhebung nach §§ 48, 49VwVfG

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Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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