Separate Anfechtung von Inhaltsbestimmungen?
| anfängliche Inhaltsbestimmung | nachträgliche Inhaltsbestimmung |
| unstr. (-) Begründung: Untrennbarer Teil des Verwaltungakt. Lösung: VK auf Neuerlass eines Verwaltungsakt |
unstr. (+) Begründung: Nichts anderes als eine Teilaufhebung nach §§ 48, 49VwVfG |
Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen





