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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Täterschaft und Teilnahme (TuT) - modifizierte animus-Theorie (Eingeschränkt-subjektive Theorie)

Täter ist, wer Täterwille hat. Täterwille hat, wer die Tat als eigene will. Der Täterwille ist anhand von (zuminest) vier Indizienwertend zu ermittlen.

Es sind dies:

 

* Die Tatherrschaft,

* der Wille zur Tatherrschaft,

* der Grad des eigenen Tatinteresses und

* der Umfang der eigenen Tatbeteiligung.

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Klausuren zu diesem Thema

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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