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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Schemata

Täterschaft und Teilnahme (TuT), § 25 I 2. Alt StGB - mittelbare Täterschaft

1. Erfolg

tatbestandliche Erfolg überhaupt eingetrete?

2. "durch einen anderen" (vgl. Wortlaut § 25 I 2. Alt StGB)

durch Taterfolg unmittelbar hervorrufende Handlung "durch einen anderen" vorgenommen?

3. Verursachungsbeitrag, der Tatherrschaft verleiht

mittelbarer Täter Verurachungsbeitrag geleistet, welcher ihm (nach h.L.) Tatherrschaft über den die Tat Ausführenden vermittelt?

= überlegenes Wissen

 

Gutachten:

* immer zuerst die Strafbarkeit des Tatausführenden zu prüfen!

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Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Dummy1
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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

Empfohlene Literatur